Beratung Haushalt 2023

Sinzehim Haushalt FDP Kurt Rohner Freie Demokraten Liberal Gemeinde
Beratung Haushalt 2023

Nach Durchsicht der Beratungsunterlagen für die AVS-Sitzung am 18.1.2023 erscheint mir für die vorgesehenen Beratungen ein Statement vorab sinnvoll über meine Beurteilung, Beratungsziele und deren Verfolgung wie folgt:

  1. Die vorgeschlagene Vorgehensweise bei der Haushaltserstellung halte ich für gut. Ich komme aber für mich eher zu dem Ergebnis, dass neben der Vorberatung im Ausschuss noch zwei Beratungen im Gemeinderat erforderlich werden dürften, um ausreichend über Änderungsbedarf vor der Beschluss-Sitzung beraten zu können: Deren Titel „Beratung und Beschlussfassung“ trug noch nie dem ersten Teil der Bezeichnung Rechnung – beraten müssen wir vorweg, und das tun wir nun nach außen zugänglich zweimal.
  2. Die Unterlagen und die bisherigen Verfahrensschritte tragen – wie die weiter von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise – meinen Vorstellungen von einer sachgerechten Einbeziehung des der Bürger und des Gemeinderates Rechnung:
    1. Öffentliche Beratung auch dann, wenn Bürger als Teilnehmer eher nicht zu erwarten sind – die Teilnahme der Presse kann als partieller Ersatz einer frühzeitigen Bürgerinformation gewertet werden.
    2. Frühzeitige Einbindung der – kleinen – Ausschuss-Gruppe mit anschließender Beratung durch alle Gemeinderatsmitglieder mit der Möglichkeit, auch Vorschläge für Strategieänderungen seitens der Gemeinderäte einfließen zu lassen
  3. Der nun zu beratende Entwurf macht deutlich, dass nun endgültig die Zeiten vorbei sind, in denen wir nicht – vorrangig - zum Sparen gezwungen waren und zum Setzen von Investitionsprioritäten:
    1. Beim Jahresergebnis 2023 sind, 1,5 Mio. € Verlust ebenso eine Katastrophe wie ein ausgeglichenes Ergebnis im Zeitraum 2023 bis 2026.
    2. Bei der Entwicklung unseres Schuldenstandes wären wir mit neuen Krediten von 3,3 Mio. € zwar Ende 2026 erst etwa bei den 2,5 fachen Krediten (bei der Gemeinde allein) von jetzt, aber das ohne wesentliche Liquiditätsreserven wie bisher. Und unser Eigenkapital bliebe ohne jede Verzinsung als Reserve für Kostensteigerungen für Neuinvestitionen! Und: ohne Berücksichtigung der hohen neuen Kredite, die wir im Wasserbereich für unser Netz und unsere Wassermenge und -qualität bis dahin brauchen!
  4. Was ist zu tun?
    1. Wir müssen im Ergebnishaushalt über höhere Einnahmen nachdenken – unsere Hebesätze und unsere Gebühren dürfen nicht mehr tabu sein, wenn wir unsere Leistungsfähigkeit beibehalten wollen: Wir können aktuell mit etwa 12 Mio. € verfügbaren Mitteln pro Bürger nur 1.000 € jährlich verwenden.
      Aber auch keine Ausgabenposition darf tabu sein, vor allem auch keine freiwilligen Leistungen: 2023 müssen wir über 10 % der verfügbaren Mittel einsparen, wenn wir mehr investieren wollen (oder müssen), als unser Gemeindevermögen an Wert verliert.
    2. Und im Finanzhaushalt müssen alle Investitionen auf Notwendigkeit (Nutzen, aber auch Qualität und Preis) überprüft und ggfs. Streichungen vorgenommen werden. Noch finden sich darin m. E. nicht begonnene und nicht benötigte Investitionen, auf die unsere Bürger wohl verzichten würden, wenn wir stattdessen notwendige wichtige Investitionen tätigen und uns nicht über Gebühr verschulden (müssten).

Fazit:

  1. Unsere Verwaltung hat uns schon immer verlässliche Daten für das Haushaltsjahr und die vier folgenden Jahre vorgelegt und „Strategievorschläge“ gemacht – über beides mussten wir beraten und entscheiden.
  2. Für 2023 und die Folgejahre bis 2026 liegt uns nun ein Entwurf vor, der – erst recht unter Einbeziehung auch der „Nebenhaushalte“ bei Wasser und Strom - zeigt, dass Änderungen am Entwurf dringend geboten sind.
  3. Wenn wir uns – wie vorgeschlagen – intensiv mit diesem Entwurf befassen und auch den Mut haben, auf nicht finanzierbare Leistungen zu verzichten (oder für deren Finanzierung zu sorgen, weil wir den Bürgern klar machen, dass Gewünschtes auch bezahlt werden muss), dann kann unsere Gemeinde auch künftig leistungsfähig bleiben.

Mein Vorschlag:

  1. Wir alle zeigen, in öffentlicher und gemeinsamer Beratung, dass wir unserer verschlechterten finanzielle Lage auch in den kommenden vier Jahren Rechnung tragen werden und uns bei unseren finanziellen Planungen im erforderlichen Umfang anpassen.
  2. Mein Ziel: Wir kommen bei arbeitsteiliger Prüfung und weitgehend einigen Beschlüssen zu dem Ergebnis, dass wir
    1. für 2023 – auch damit weitgehend auch für die Folgejahre – eine Ergebnisverbesserung erzielen, die bei etwa 10 % unserer – „frei“ - verfügbaren Mittel liegt und uns damit wenigstens annähernd in eine Situation bringt, dass wir nicht nur unsere Abschreibungen „verdient“ haben, sondern auch eine Eigenkapitalverzinsung erreichen, die uns Kostensteigerungen finanzierbar macht.
    2. für 2023 bis 2026 unsere Investitionen auf das „notwendige“ Volumen zurückfahren und so die „wichtigen“ Investitionen – im Gemeindehaushalt und bei den Gemeindewerken auch ohne „kritische“ Neuverschuldung möglich machen.

Sinzheim, den 18.01.2023/Rohner