Investitionen in Kindergärten

In der AVS-Sitzung am 07.07.2021 wurden öffentlich (Protokoll steht noch aus) Wartelisten von 40 Kindern vorgestellt bei einem vorhandenen Bestand von 343 Plätzen. Die aufgezeigten Standortalternativen wiesen Baukosten von bis zu 2,5 Mio. € aus (SV – 3 Grp), wobei noch nicht klar erkennbar wurde, ob daneben (oder alternativ) über eine ergänzende Kinderkrippe mit 2 Grp (Rauch-Gelände) oder mit 4 Grp ( Müllhofener Str. ,Baukosten auch bis zu 2,5 Mio. €) nachgedacht wird.
Nimmt man die vergangenen 10 Jahre ins Visier, dann wird erkennbar, dass die künftigen Investitionskosten im Vergleich mit den Erweiterungen in Kartung (2010; 2019 2 Grp: mit 1,6 Mio. €) und in Vormberg (1 Wk-Grp mit 0,1 Mio. €) zwar deutlich höher wären. Aber andererseits liegt die größere Belastung bei den Personalkosten, die 2011 wie 2021 bei 75 % der Gesamtkosten liegen. Diese sind, die seit 2011 auf etwa das Doppelte je Kind gestiegen sind (12.000 € je Kind p.a.). Und pro Gruppe mit durchschnittlich 20 Kindern müssen wir als Gemeinde 200 T€ pro Jahr aufbringen (vgl. die Kostenübersichten für 2011 und 2011 in ihrer Entwicklung).
Unser „Kindergartenmanagement“ hat uns in den vergangenen Jahren dazu geholfen, dass wir stets ausreichend Plätze hatten. Wenn wir den organisatorischen Weg so weitergehen und mit Augenmaß investieren, dann haben wir Chancen, sowohl bei den Investitionskosten als auch bei den laufenden Kosten mindestens eine Gruppe einzusparen, ohne dass daraus Probleme für unsere Eltern entstehen. Und diese Gruppe weniger – mit den Reserven bei Tagesmüttern – kann uns bei den Neuplanungen helfen.
Andererseits müssen wir auch unsere Strategie darauf ausrichten, so effektiv wie möglich mit unseren Ressourcen umzugehen: Eine zusätzliche Waldkindergartengruppe hilft uns bei den Investitionskosten und ist nicht wesentlich teurer bei den Personalkosten. Und auch eine zweite Gruppe in Müllhofen verteilt die dortige Fixkosten (bei vorhandenem Bauplatz) besser auf 2 Gruppen und ist deshalb nicht teurer als in einer anderen Einheit.
Und schließlich müssen wir wissen, ob mit dem Umbau von SV letztlich der Neubau dort „gespart“ werden kann – das für einen Neubau zu reservierende Gelände (Bauabschnitt IV?) müssen wir jetzt schon in unsere Überlegungen einbeziehen.
30.10.2022/Kurt Rohner